WEBVTT

00:00.250 --> 00:04.350
In diesem Video geht es um den ersten Mittelwertsatz und wie wir mit

00:04.350 --> 00:07.730
seiner Hilfe die Ableitung von Funktionen an gewissen kritischen

00:07.730 --> 00:09.350
Punkten berechnen können.

00:11.290 --> 00:14.350
Starten wir mit einer Wiederholung des ersten Mittelwertsatzes.

00:15.830 --> 00:19.490
Dieser macht eine Aussage über eine Funktion f, die auf einem

00:19.490 --> 00:23.570
abgeschlossenen Intervall zwischen a und b stetig ist und auf dem

00:23.570 --> 00:26.490
offenen Intervall zwischen a und b differenzierbar.

00:27.290 --> 00:31.410
Dann ist die Aussage des Satzes, dass wir einen Punkt xi zwischen a

00:31.410 --> 00:35.970
und b finden, an welchem die Ableitung der Funktion mit der

00:35.970 --> 00:41.450
Sekantensteigung zwischen den Punkten a, f und a und b, f von b

00:41.450 --> 00:42.390
übereinstimmt.

00:43.430 --> 00:47.390
Also hier rechts, dieser Quotient, ist nichts anderes als die

00:47.390 --> 01:01.900
Sekantensteigung zwischen den Punkten a, f von a und b, f von b.

01:04.930 --> 01:07.310
Zur Verdeutlichung nochmal ein kurzes Bild.

01:17.240 --> 01:19.420
Wir sehen hier den Graphen der Funktion f.

01:20.480 --> 01:22.500
Das ist der Punkt a, f von a.

01:23.340 --> 01:26.500
Und hier ist der Punkt b, f von b.

01:28.160 --> 01:31.160
Diese Kante zwischen den beiden Punkten ist diese gerade hier.

01:32.820 --> 01:38.180
Und die Aussage ist nun, wir finden eine Stelle xi zwischen a und b,

01:39.400 --> 01:43.740
an welcher die Steigung der Tangente an den Graphen von f mit der

01:43.740 --> 01:44.840
Steigung der Sekante übereinstimmt.

01:46.020 --> 01:48.700
Das heißt, diese beiden Geraden sind dann parallel.

01:49.720 --> 01:52.940
Diesen Satz werden wir nun dazu einsetzen, die Ableitung einer

01:52.940 --> 01:58.380
Funktion f an einer Stelle x0 zu berechnen, wobei wir aber annehmen,

01:58.520 --> 02:01.920
dass wir die Funktion f bereits an allen anderen Punkten abgeleitet

02:01.920 --> 02:06.920
haben und wir die Ableitung an diesem Punkt x0 stetig fortsetzen

02:06.920 --> 02:07.240
können.

02:09.180 --> 02:10.880
Das Setting ist das folgende.

02:11.640 --> 02:16.060
Hier ist die Funktion f definiert auf dem offenen Intervall zwischen

02:16.060 --> 02:19.100
zwei Punkten a und b und als stetig vorausgesetzt.

02:20.380 --> 02:24.880
Weiter brauchen wir einen Punkt x0 zwischen a und b und wir nehmen an,

02:25.000 --> 02:29.620
dass die Funktion f überall außer im Punkt x0 differenzierbar ist.

02:30.980 --> 02:35.000
Zu guter Letzt setzen wir noch voraus, dass wir die Ableitung der

02:35.000 --> 02:38.680
Funktion f im Punkt x0 stetig fortsetzen können.

02:38.680 --> 02:45.640
Das heißt, wir nehmen an, dass der Limes x gegen x0 f' von x existiert

02:45.640 --> 02:48.400
und bezeichnen diese Größe jetzt als Gamma.

02:49.900 --> 02:54.840
Die Aussage des Satzes ist nun, dass die Funktion f auch im Punkt x0

02:54.840 --> 02:59.800
differenzierbar ist und der Ableitungswert im Punkt x0 genau dieser

02:59.800 --> 03:02.000
Grenzwert der Ableitung Gamma ist.

03:03.720 --> 03:09.380
In dieser Situation sehen wir sofort, dass dann die Ableitung von f am

03:09.380 --> 03:13.240
Punkt x0 stetig sein muss, denn der Wert der Ableitung an der

03:13.240 --> 03:16.980
entsprechenden Stelle stimmt mit dem Grenzwert der Ableitung überein.

03:18.880 --> 03:22.260
Und damit erkennen wir vielleicht auch, dass dieser Satz hier nicht

03:22.260 --> 03:26.300
immer anwendbar ist, denn eine Ableitung muss ja nicht zwangsläufig

03:26.300 --> 03:26.980
stetig sein.

03:26.980 --> 03:31.600
Wenn also beispielsweise dieser Grenzwert der Ableitung an der

03:31.600 --> 03:35.380
kritischen Stelle x0 nicht existiert, dann liefert dieser Satz hier

03:35.380 --> 03:36.360
auch keine Aussage.

03:37.720 --> 03:40.980
Dennoch kann es sein, dass die Funktion an dieser Stelle trotzdem

03:40.980 --> 03:42.120
differenzierbar ist.

03:43.200 --> 03:46.460
Wir können es eben nur nicht mit Hilfe dieses Satzes hier beweisen und

03:46.460 --> 03:49.660
den Ableitungswert nicht mit Hilfe dieses Grenzwerts hier berechnen.

03:50.540 --> 03:53.780
Kommen wir direkt zum Beweis dieses Satzes, den wir mit Hilfe des

03:53.780 --> 03:55.480
ersten Mittelwertsatzes führen können.

03:58.080 --> 04:02.120
Starten wir zunächst einmal mit einem Punkt x im Definitionsbereich,

04:02.680 --> 04:04.320
der allerdings nicht gleich x0 ist.

04:05.080 --> 04:09.340
Es sei also x zwischen a und b, wobei x0 ausgeschlossen ist.

04:10.480 --> 04:15.320
Im ersten Schritt des Beweises wenden wir nun den Mittelwertsatz auf

04:15.320 --> 04:18.500
das Intervall zwischen x und x0 an.

04:19.700 --> 04:23.820
Das dürfen wir auch tun, weil die Funktion ja als stetig vorausgesetzt

04:23.820 --> 04:28.060
wurde, damit insbesondere stetig auf dem Intervall zwischen x und x0

04:28.060 --> 04:33.060
ist und weiterhin überall außer als in x0 als differenzierbar

04:33.060 --> 04:34.180
vorausgesetzt wurde.

04:34.920 --> 04:38.840
Das heißt zwischen x und x0 ist f auch differenzierbar.

04:39.480 --> 04:43.580
Mit anderen Worten, der erste Mittelwertsatz ist in dieser Situation

04:43.580 --> 04:44.400
anwendbar.

04:47.730 --> 04:58.250
Und nach dem ersten Mittelwertsatz existiert dann eine Stelle xi

04:58.250 --> 05:09.920
zwischen den Punkten x und x0 mit der Eigenschaft, dass diese

05:09.920 --> 05:16.940
Kantensteigung f von x minus f von x0 dividiert durch x minus x0

05:16.940 --> 05:22.480
gleich der Ableitung der Funktion f an der Stelle xi entspricht.

05:23.780 --> 05:27.880
Wir haben hier nicht vorausgesetzt, dass x größer oder kleiner als x0

05:27.880 --> 05:28.460
sein muss.

05:29.100 --> 05:32.140
Das heißt, wir können hier nicht das Intervall zwischen x und x0

05:32.140 --> 05:37.460
schreiben, sondern schreiben vorsichtiger zwischen x und x0, weil wir

05:37.460 --> 05:40.480
eben nicht wissen, welche der beiden Punkte kleiner oder größer ist.

05:41.360 --> 05:45.340
Wie hilft uns diese Tatsache nun bei der Berechnung der Ableitung von

05:45.340 --> 05:46.640
f an der Stelle x0?

05:47.360 --> 05:51.940
Die Ableitung von f an der Stelle x0 bekommen wir, wenn wir diesen

05:51.940 --> 05:56.940
linken Quotienten hier im Grenzwert x gegen x0 betrachten.

05:57.660 --> 05:59.840
Denn genau so war die Ableitung ja definiert.

06:00.500 --> 06:04.520
Das heißt, unsere Hoffnung ist, diesen Grenzwert nun bilden zu können

06:04.520 --> 06:09.320
und dabei auszunutzen, dass dieser Quotient hier gleich der Ableitung

06:09.320 --> 06:10.880
hier rechts entspricht.

06:12.240 --> 06:15.280
Auf den ersten Blick hängt diese Ableitung hier rechts jedoch gar

06:15.280 --> 06:16.180
nicht von x ab.

06:16.580 --> 06:18.700
Wir lassen ja gleich x gegen x0 laufen.

06:19.300 --> 06:23.220
Das ist aber doch der Fall, denn diese Zwischenstelle xi liegt ja

06:23.220 --> 06:25.220
immer zwischen x und x0.

06:25.960 --> 06:30.560
Das heißt, je näher das x dem x0 kommt, desto näher muss auch das xi

06:30.560 --> 06:31.680
dem x0 kommen.

06:32.740 --> 06:36.620
Also die Abhängigkeit von x steckt hier rechts in der Zwischenstelle

06:36.620 --> 06:37.260
xi drin.

06:40.180 --> 06:44.940
Und da also xi, was in Wahrheit auch als xi von x geschrieben werden

06:44.940 --> 06:52.220
kann, also abhängig von x ist, zwischen x und x0 liegt,

06:57.230 --> 07:04.670
folgt, dass das xi von x ebenfalls gegen x0 konvergiert, wenn das x

07:04.670 --> 07:06.050
gegen x0 konvergiert.

07:06.910 --> 07:09.810
Ihm bleibt gar nichts anderes übrig, weil es ja immer zwischen x und

07:09.810 --> 07:10.750
x0 sein muss.

07:11.650 --> 07:15.690
Das heißt, wenn wir hier oben den Grenzwert x gegen x0 bilden, dann

07:15.690 --> 07:19.370
geht dieses xi in der Ableitung von f gegen x0.

07:19.970 --> 07:25.850
Die Ableitung von f war an der Stelle x0 jedoch als stetig fortsetzbar

07:25.850 --> 07:29.610
angenommen, weil dieser Grenzwert hier existiert.

07:30.370 --> 07:34.210
Das heißt aber weiter, dass wenn wir hier den Grenzwert x gegen x0

07:34.210 --> 07:37.670
bilden, dann geht das xi gegen x0 und damit geht diese ganze rechte

07:37.670 --> 07:39.650
Seite hier gegen das Gamma.

07:42.700 --> 07:46.800
Und da die Ableitung auf der rechten Seite gleich dem Quotienten auf

07:46.800 --> 07:50.280
der linken Seite ist, muss dann auch dieser linke Quotient im

07:50.280 --> 07:52.980
Grenzwert x gegen x0 gegen Gamma konvergieren.

07:56.140 --> 08:00.520
Also es folgt mit der Voraussetzung,

08:08.480 --> 08:17.560
dass der Grenzwert x gegen x0 von der Ableitung gleich Gamma ist, dass

08:17.560 --> 08:26.100
Gamma gleich dem Grenzwert x gegen x0 f' von xi ist.

08:26.340 --> 08:28.380
Grenzwert der rechten Seite hier.

08:29.320 --> 08:34.880
Und das ist natürlich auch gleich dem Grenzwert x gegen x0 von dem

08:34.880 --> 08:39.540
Quotienten auf der linken Seite, also diesem Ausdruck hier.

08:45.680 --> 08:49.660
Nun, das hier, dieser Grenzwert ist aber nichts anderes als die

08:49.660 --> 08:52.560
Ableitung der Funktion f an der Stelle x0.

08:54.020 --> 08:57.420
Damit ist also insgesamt f differenzierbar in x0,

09:04.340 --> 09:06.420
da ja dieser Grenzwert hier existiert.

09:08.000 --> 09:11.720
Und der Wert der Ableitung an der Stelle ist das Gamma.

09:13.760 --> 09:16.020
Womit der Beweis des Satzes beendet ist.

09:16.980 --> 09:20.180
Im Zusammenhang mit diesem Satz können wir noch zwei Bemerkungen

09:20.180 --> 09:20.580
machen.

09:22.080 --> 09:26.560
Fordern wir beispielsweise hier in den Voraussetzungen nicht, dass

09:26.560 --> 09:29.800
dieser Grenzwert existiert, sondern dass nur der linksseitige

09:29.800 --> 09:35.880
Grenzwert existiert, also linksseitig x von unten gegen x0 f' von x.

09:36.600 --> 09:40.200
Dann erhalten wir mit derselben Argumentation, dass dann die

09:40.200 --> 09:44.780
linksseitige Ableitung von f an der Stelle x0 gleich Gamma ist.

09:45.920 --> 09:49.000
Ganz analog bekommen wir auch eine Aussage für die rechtseitige

09:49.000 --> 09:52.200
Ableitung, wobei wir dann natürlich hier den rechtseitigen Grenzwert

09:52.200 --> 09:52.520
brauchen.

09:54.240 --> 09:55.960
Der Beweis funktioniert ganz genauso.

09:56.760 --> 09:59.860
Als nächstes sei noch angemerkt, dass falls dieser Grenzwert hier

09:59.860 --> 10:04.800
nicht existiert, die Funktion f an der Stelle x0 dennoch

10:04.800 --> 10:06.120
differenzierbar sein kann.

10:07.100 --> 10:09.540
Wir können es in diesem Fall eben nur nicht mit Hilfe dieses Satzes

10:09.540 --> 10:10.140
hier beweisen.

10:11.040 --> 10:14.200
Was wir jedoch sicher ausschließen können ist, dass in diesem Fall die

10:14.200 --> 10:16.520
Ableitung in x0 stetig ist.

10:17.140 --> 10:19.600
Denn das kann ja nicht sein, wenn dieser Grenzwert hier nicht

10:19.600 --> 10:20.100
existiert.

10:22.400 --> 10:25.140
Zusammengefasst erhalten wir also diese beiden Bemerkungen hier.

10:26.100 --> 10:29.400
Wenn wir im Kontext des oberen Satzes nur die Existenz des

10:29.400 --> 10:35.660
linksseitigen Grenzwerts x von unten gegen x0 f' von x fordern, dann

10:35.660 --> 10:40.280
erhalten wir lediglich, dass f in x0 linksseitig differenzierbar ist

10:40.280 --> 10:44.120
und die linksseitige Ableitung genau diesem Grenzwert hier oben

10:44.120 --> 10:44.740
entspricht.

10:45.640 --> 10:50.260
Analoges gilt für die rechtseitige Ableitung unter der Existenz des

10:50.260 --> 10:51.380
rechtseitigen Grenzwerts.

10:52.260 --> 10:56.720
Falls der Grenzwert nicht existiert, dann können wir nicht

10:56.720 --> 10:59.380
ausschließen, dass die Funktion differenzierbar ist.

10:59.720 --> 11:03.880
Sie könnte trotzdem differenzierbar sein, aber die Ableitung wird in

11:03.880 --> 11:06.200
diesem Fall nicht stetig sein in diesem Punkt.

11:06.760 --> 11:10.360
Denn dafür müsste ja insbesondere dieser Grenzwert hier existieren.

11:11.520 --> 11:15.100
Die Anwendung dieses Satzes und auch die Bemerkung, die wir am Ende

11:15.100 --> 11:18.760
gemacht haben, wollen wir nun noch mit Hilfe von zwei Beispielen

11:18.760 --> 11:19.380
verdeutlichen.

11:20.420 --> 11:26.140
Zunächst betrachten wir die ganz einfache Funktion f von R Sie ist als

11:26.140 --> 11:30.580
ein Viertel mal x definiert, wenn x danach gleich ist als 1, und ein

11:30.580 --> 11:33.680
Viertel mal x², wenn x größer ist als 1.

11:35.680 --> 11:39.840
Wir sehen sofort, die Funktion ist überall stetig, insbesondere an der

11:39.840 --> 11:43.660
Stelle 1, denn nähern wir uns dieser Stelle von unten an, erhalten wir

11:43.660 --> 11:46.880
als Grenzwert ein Viertel, genauso wie wenn wir uns von oben dieser

11:46.880 --> 11:49.720
Stelle nähern, wir erhalten ebenfalls den Grenzwert ein Viertel.

11:50.400 --> 11:54.300
Schließen wir die Stelle x gleich 1 aus, sehen wir auch sofort, dass f

11:54.300 --> 11:56.420
überall sonst differenzierbar ist.

11:57.320 --> 11:58.980
Das können wir direkt festhalten.

12:00.560 --> 12:03.120
Also dann gilt für die Ableitung von f,

12:06.180 --> 12:10.540
dass sie gegeben ist durch ein Viertel, falls x echt kleiner ist als

12:10.540 --> 12:19.780
1, und als zweimal ein Viertel mal x, also in dem unteren Fall, wenn x

12:19.780 --> 12:21.000
größer ist als 1.

12:22.560 --> 12:24.860
Nun wollen wir mit Hilfe des Satzes bzw.

12:25.220 --> 12:28.820
der Bemerkung die Stelle x gleich 1 noch näher betrachten.

12:29.480 --> 12:32.620
Schauen wir uns zunächst mal den linksseitigen und den rechtseitigen

12:32.620 --> 12:36.280
Grenzwert der Ableitung an der Stelle x gleich 1 an.

12:42.060 --> 12:47.160
Nähern wir uns der Stelle von links, also x von unten gegen 1 und

12:47.160 --> 12:52.080
betrachten die Ableitung von f, dann erhalten wir als Grenzwert ein

12:52.080 --> 12:52.400
Viertel.

12:52.500 --> 12:53.920
Wir sind hier in diesem oberen Fall.

12:56.810 --> 13:02.810
Bei der Annäherung von rechts, also x von oben gegen 1, f' von x, sind

13:02.810 --> 13:03.950
wir in diesem unteren Fall.

13:04.850 --> 13:09.990
Nähern wir uns hier von rechts mit x der 1, erhalten wir als Grenzwert

13:09.990 --> 13:10.510
ein Halb.

13:12.710 --> 13:15.990
Und ganz offensichtlich sehen wir, dass ein Viertel nicht gleich ein

13:15.990 --> 13:18.830
Halb ist, also diese beiden Grenzwerte hier nicht übereinstimmen.

13:18.830 --> 13:24.270
Der allgemeine Grenzwert x gegen 1 kann jedoch nicht existieren, weil

13:24.270 --> 13:27.350
der linksseitige und der rechtsseitige Grenzwert nicht übereinstimmen.

13:28.650 --> 13:36.610
Das heißt, der Grenzwert Limx gegen 1, f' von x, existiert nicht.

13:41.740 --> 13:43.280
Was folgt daraus nun?

13:44.360 --> 13:48.420
Mit der Existenz dieses linksseitigen Grenzwerts hier erhalten wir,

13:48.480 --> 13:52.160
dass nach der Bemerkung von gerade eben, die Funktion f an der Stelle

13:52.160 --> 13:56.800
1 linksseitig differenzierbar ist, mit Ableitungswert ein Viertel.

13:58.300 --> 14:01.280
Genauso erhalten wir aus der Existenz dieses rechtsseitigen

14:01.280 --> 14:05.280
Grenzwertes unter Bemerkung von gerade eben, dass die Funktion f an

14:05.280 --> 14:08.560
der Stelle 1 auch rechtsseitig differenzierbar ist, mit dem

14:08.560 --> 14:10.200
Ableitungswert ein Halb.

14:13.920 --> 14:26.840
Also insgesamt ist f an der Stelle x0 gleich 1 links und rechtsseitig

14:26.840 --> 14:43.520
differenzierbar, mit der linksseitigen Ableitung ein Viertel und der

14:43.520 --> 14:47.260
rechtsseitigen Ableitung ein Halb.

14:48.940 --> 14:54.980
Allerdings ist f an der Stelle x0 gleich 1 nicht differenzierbar, denn

14:54.980 --> 14:58.380
wenn es differenzierbar wäre, müssten ja linksseitige und

14:58.380 --> 15:00.260
rechtsseitige Ableitungen übereinstimmen.

15:01.060 --> 15:03.000
Also Differenzierbarkeit liegt nicht vor.

15:19.370 --> 15:21.050
Soviel zu einseitigen Ableitungen.

15:22.490 --> 15:26.090
Im nächsten Beispiel gehen wir auf den zweiten Teil der Bemerkung ein.

15:27.190 --> 15:30.790
Hier werden wir sehen, dass die Ableitung der entsprechenden Funktion

15:30.790 --> 15:36.010
zwar nicht stetig fortsetzbar ist, allerdings dennoch existiert.

15:36.690 --> 15:41.270
Ganz konkret betrachten wir hier das Beispiel der Funktion g, welche

15:41.270 --> 15:46.030
für x ungleich 0, geben es als x hoch 3 mal cosinus pi dividiert durch

15:46.030 --> 15:49.390
x², und der Stelle x gleich 0 als 0.

15:50.390 --> 15:53.470
Auch hier sehen wir schnell, dass die Funktion stetig ist.

15:54.570 --> 15:57.730
Für x ungleich 0 ist die Funktion offensichtlich stetig.

15:58.430 --> 16:02.350
An der Stelle x gleich 0 müssen wir uns noch überlegen, wie verhält

16:02.350 --> 16:04.950
sich die Funktion g für x gegen 0.

16:06.290 --> 16:10.410
Nun, für x gegen 0 wird x hoch 3 ebenfalls gegen 0 konvergieren.

16:11.290 --> 16:15.330
Der Cosinus hier hinten, der ist immer beschränkt, nämlich er bewegt

16:15.330 --> 16:19.370
sich zwischen minus 1 und plus 1, ist betraglich also durch 1

16:19.370 --> 16:20.310
beschränkt.

16:20.890 --> 16:25.450
Damit konvergiert das Ganze hier für x gegen 0 ebenfalls gegen 0.

16:26.290 --> 16:30.130
Und damit ist die Funktion g auch an der Stelle x gleich 0 stetig.

16:37.160 --> 16:39.500
Was gilt für die Ableitung der Funktion g?

16:40.160 --> 16:44.660
An einer Stelle x ungleich 0 können wir sie mit Hilfe der Produkt- und

16:44.660 --> 16:46.960
Kettenregel relativ leicht ableiten.

16:48.980 --> 16:55.000
Also für x ungleich 0 gilt dann, die Ableitung von g an der Stelle x

16:55.000 --> 16:59.280
ist gegeben als, leiten wir zunächst unter Zuhilfenahme der

16:59.280 --> 17:04.020
Produktregel den vorderen Faktor hier ab und erhalten 3 mal x².

17:05.580 --> 17:09.140
Modifizieren wir das Ganze mit der hinteren Funktion, also Cosinus von

17:09.140 --> 17:10.360
Pi durch x².

17:11.500 --> 17:14.980
Für den nächsten Summanden lassen wir die vordere Funktion x hoch 3

17:14.980 --> 17:17.020
stehen und differenzieren den Cosinus.

17:17.880 --> 17:20.280
Hier verwenden wir die Kettenregel.

17:20.660 --> 17:23.920
Zunächst differenzieren wir die äußere Funktion, den Cosinus und

17:23.920 --> 17:25.260
erhalten minus Sinus.

17:25.260 --> 17:27.340
Das Argument bleibt gleich.

17:28.300 --> 17:29.520
Also Pi durch x².

17:30.360 --> 17:33.780
Jetzt müssen wir noch die innere Funktion nachdifferenzieren und

17:33.780 --> 17:40.120
erhalten dafür Pi mal minus 2 mal x hoch minus 3.

17:41.640 --> 17:43.660
Das können wir noch leicht vereinfachen.

17:43.920 --> 17:49.180
Dann steht hier vorne 3 mal x² mal Cosinus Pi durch x².

17:50.900 --> 17:55.060
Hier hinten hebt sich x hoch minus 3 und x hoch 3 weg, genauso wie das

17:55.060 --> 17:58.960
Vorzeichen minus 2 mit diesem Minus vor dem Sinus verrechnet wird.

17:59.700 --> 18:05.880
Übrig bleibt 2 mal Pi mal Sinus von Pi durch x².

18:07.260 --> 18:11.200
In der Hoffnung, den Satz von gerade eben anwenden zu können, müssten

18:11.200 --> 18:15.620
wir nun den Grenzwert der Ableitung für x gegen 0 betrachten.

18:16.380 --> 18:18.160
Dieser Grenzwert existiert jedoch nicht.

18:18.160 --> 18:21.260
Der vordere Term hier ist unproblematisch.

18:22.060 --> 18:26.940
Wenn x gegen 0 geht, geht x² ebenfalls gegen 0 und der Cosinus ist

18:26.940 --> 18:27.760
weiterhin beschränkt.

18:28.040 --> 18:31.280
Das heißt, der vordere Summand konvergiert für x gegen 0 gegen 0.

18:31.920 --> 18:34.040
Der hintere Summand macht jedoch Schwierigkeiten.

18:34.740 --> 18:38.860
Wenn x gegen 0 geht, wird Pi durch x² gegen Plus und Endlich gehen.

18:39.860 --> 18:44.300
Was dafür sorgt, dass dieser Sinus im Grenzwert immer mehr oszilliert

18:44.300 --> 18:47.700
und insgesamt zur Folge hat, dass der Grenzwert nicht existiert?

18:48.980 --> 18:51.640
Ein entsprechendes Beispiel haben Sie auch schon in der Vorlesung

18:51.640 --> 18:51.940
gesehen.

18:53.160 --> 18:59.820
Also halten wir fest, der Grenzwert der Ableitung limx gegen 0 g' von

18:59.820 --> 19:01.600
x existiert nicht.

19:08.700 --> 19:12.020
Ist dann die Funktion g an der Stelle 0 vielleicht auch gar nicht

19:12.020 --> 19:12.800
differenzierbar?

19:13.800 --> 19:16.760
Um die Differenzierbarkeit von g an der Stelle x gleich 0 zu

19:16.760 --> 19:20.080
überprüfen, müssen wir den Grenzwert des Differenzenquotienten

19:20.080 --> 19:20.840
betrachten.

19:23.000 --> 19:30.980
Dazu sei x ungleich 0 und wir betrachten g an der Stelle x minus g an

19:30.980 --> 19:36.160
der Stelle 0 dividiert durch x minus 0, gleich im Grenzwert für x

19:36.160 --> 19:36.660
gegen 0.

19:38.320 --> 19:40.760
g an der Stelle 0 ist als 0 definiert.

19:41.360 --> 19:46.360
g an der Stelle x ist x hoch 3 mal cosinus pi durch x² und das wird

19:46.360 --> 19:47.140
durch x geteilt.

19:47.560 --> 19:52.940
Also bleibt hier übrig x² mal cosinus von pi durch x².

19:55.940 --> 20:01.200
Der Grenzwert hiervon für x gegen 0, der existiert hier doch und ist

20:01.200 --> 20:07.740
gleich 0, denn x² geht für x gegen 0 gegen 0 und dieser cosinus-Term

20:07.740 --> 20:08.480
hier ist beschränkt.

20:08.860 --> 20:10.900
Das heißt insgesamt geht dieser Ausdruck gegen 0.

20:13.340 --> 20:18.720
Damit ist aber die Funktion g an der Stelle 0 differenzierbar und der

20:18.720 --> 20:20.780
Ableitungswert an der Stelle ist 0.

20:37.300 --> 20:41.020
Dennoch ist die Ableitung der Funktion g an der Stelle 0 nicht stetig,

20:41.320 --> 20:45.620
weil eben genau der Grenzwert der Ableitung, also dieser Grenzwert

20:45.620 --> 20:48.260
hier, an der entsprechenden Stelle nicht existiert.

20:49.080 --> 20:51.220
Das können wir uns auch nochmal am Bild klar machen.

20:52.100 --> 20:56.660
Hier sehen wir zunächst den Graphen der Funktion g. Und man kann auch

20:56.660 --> 21:01.100
einigermaßen erkennen, dass die Funktion g im Ursprung stetig ist.

21:02.220 --> 21:06.360
Im Ursprung war sie ja als 0 definiert, also g von 0 gleich 0.

21:07.000 --> 21:11.000
Und man sieht hier auch, dass der Grenzwert von x gegen 0, 0 sein

21:11.000 --> 21:11.300
muss.

21:12.060 --> 21:14.060
Davon haben wir uns ja gerade eben auch überzeugt.

21:14.440 --> 21:18.780
Betrachten wir jedoch den Graphen der Ableitung der Funktion g. An der

21:18.780 --> 21:21.960
Stelle x gleich 0 sehen wir, dass dieser nicht stetig ist.

21:22.720 --> 21:27.580
An dieser Stelle oszilliert der Graph immer stärker, was dafür sorgt,

21:27.700 --> 21:29.140
dass der Grenzwert nicht existiert.

21:30.120 --> 21:33.760
Dennoch ist die Funktion g an der Stelle x gleich 0 differenzierbar

21:33.760 --> 21:35.340
mit dem Ableitungswert 0.

21:36.060 --> 21:38.840
Das kann man hier im Bild wegen des starken Oszillationsverhalts

21:38.840 --> 21:39.800
natürlich nicht mehr sehen.

21:40.860 --> 21:43.000
Aber davon haben wir uns ja gerade eben überzeugt.

21:45.260 --> 21:48.800
Insgesamt sollte dieses Beispiel verdeutlichen, dass eine Ableitung

21:48.800 --> 21:51.000
durchaus unstetig sein kann.

21:51.640 --> 21:55.600
Sie werden später in der Vorlesung, vermutlich in Mathe 2, jedoch

21:55.600 --> 21:59.280
kennenlernen, dass eine Ableitung trotzdem keine Sprünge machen kann.

22:00.260 --> 22:04.220
Das heißt, die spezielle Unstetigkeitsstelle eines Sprungs kann in

22:04.220 --> 22:05.700
einer Ableitung nicht auftreten.

22:06.520 --> 22:09.320
Dennoch kann eine Ableitung unstetig sein und dann sehen die

22:09.320 --> 22:12.040
Unstetigkeitsstellen eben anders aus und sind keine Sprünge,

22:12.540 --> 22:16.060
beispielsweise eine solche Unstetigkeitsstelle, wie sie hier vorliegt.

